Kompetenz

Dürfen wir mal angeben?

Ältester Bioladen in Braunschweig, frischestes Gemüse aus der Region, kürzeste Transportwege, größte Biofleischtheke zwischen Hildesheim und Magdeburg, einzigster Bioladen mit kompletter Zertifizierung nach EG-Öko-Verordnung, sicherste Qualitätsgarantie, freundlichste und kompetenteste MitarbeiterInnen

… na gut, das reicht. Aber eins können Sie uns glauben:

Wir sind und bleiben Überzeugungstäter!

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bonus-Karte

  • Der Guten Morgen bioladen* stellt seinen am Bonussystem teilnehmenden KundInnen eine Bonuskarte zur Verfügung. Die Nutzung ist in beiden Filialen (Hagenbrücke und Schunterstraße) möglich. Abrechnungszeitraum: Erster bis letzter Kalendertag jeden Monats. Staffeln und Rabatte:
    • ab 100,00 € Bonusgutschrift 2 %
    • ab 300,00 € Bonusgutschrift 4 %
    • ab 500,00 € Bonusgutschrift 6 %

    Auf Bücher und Zeitschriften, sowie auf stark reduzierte Ausverkaufsartikel wird kein Bonus gewährt.

  • Pfandwert für Kunden-Bonus-Karte: 5,00 € (wird bei Aushändigung der Karte erhoben)
  • Bearbeitungsgebühr für Zweitkarte: 3,00 € (wird zusätzlich zum Pfandwert der Zweitkarte fällig und bei Rückgabe nicht erstattet)
  • Voraussetzung für die Ausstellung der Bonuskarte und damit der Teilnahme am Bonussystem ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulares. Der Teilnahmeantrag kann vom Guten Morgen bioladen* abgelehnt werden.
  • Mit der Vorlage der Bonuskarte beim Einkauf werden die jeweils aktuell getätigten Umsätze auf dem eingerichteten KundInnen-Konto dokumentiert. Erreicht die/der KundIn in einem festgelegten Zeitraum eine bestimmte Umsatzstaffel, so wird für das KundInnenkonto ein bestimmter Prozentsatz des im zurückliegenden Zeitraum getätigten Umsatzes als Guthaben ausgewiesen. Dieses Guthaben wird bei späteren Einkäufen angerechnet.
  • Die Bonusfunktion der Karte ist für alle die Einkäufe des/r KarteninhaberIn nutzbar, die der Versorgung der im gemeinsamen Haushalt wohnen Personen dienen und ist innerhalb dieser Gruppe übertragbar. Auf Personen eines anderen Haushaltes ist die Bonuskarte nicht übertragbar. Die Ausstellung einer Zweitkarte für im gleichen Haushalt lebende Personen kann auf Antrag und gegen Gebühr erfolgen. Die Ausstellung weiterer Karten auf gleicher KundInnen-Nummer ist nicht möglich
  • Die Bonuskarte bleibt Eigentum des Guten Morgen bioladen*. Dieser behält sich vor, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Nach Kündigung des Vertragsverhältnisses ist die Karte unverzüglich zurückzugeben. Der Pfandwert wird nur bei Rückgabe erstattet. Die oben erfassten Daten werden ausschließlich in unserem Kassenprogramm gespeichert und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Nach Rückgabe der Bonuskarte wird der zugehörige Datensatz komplett gelöscht.
  • Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen werden durch schriftliche Mitteilungen (Aushang im Laden/Handzettel) bekannt gegeben.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.


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